Neue Beiträge ab Januar 2009
Auf der Delegiertenversammlung am 5. Dezember wurden eine Beitragserhöhung für 2009 und die Einführung zweier neuer Beitragsstufen einstimmig beschlossen.
Die Gründe für diese Beitragserhöhung werden in der hier nachzulesenden Erklärung ausführlich dargelegt.
Hier können Sie den Aufnahmeantrag als PDF-Datei downloaden (rechte Maustaste - Ziel speichern unter):
Für Fragen wenden Sie Sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle.
Hinweise und Informationen zum Aufnahmeantrag
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrags wird einmalig mit der ersten Beitragszahlung erhoben.
Beitragszahlung
Die Beiträge werden halbjährlich oder jährlich im Voraus per Lastschrift erhoben. Für die Richtigkeit der Kontoverbindungen ist das Mitglied zuständig. Änderungen sind der Geschäftsstelle mitzuteilen. Andernfalls sind Rücklastgebühren vom Mitglied zu tragen.
Mit Überschreiten der jeweiligen Altersgrenzen wird der Mitgliedsbeitrag automatisch auf die nächste Beitragsgruppe angepasst. Der Förderbeitrag wird passiven Mitgliedern, die weder an Kursen, am Training oder Spielbetrieb teilnehmen, auf Antrag gewährt. Änderungen des Mitgliedsstatus in "Fördermitglied", "Schüler", "Azubi", "Student", etc. sind schriftlich (Email ausreichend) bis 4 Wochen zum Quartalsende der Geschäftsstelle zu melden. Die Änderung wird dann mit der nächsten Buchung gültig. Beim Versäumen dieser Frist wird die Änderung erst mit der übernächsten Buchung gültig.
Kündigungen / Austritte
Kündigungen sind generell mit einer Frist von 4 Wochen zum Halbjahr möglich.
Das austretende Mitglied hat seinen Beitrag noch bis zum 30.06. bzw. 31.12. zu entrichten.
Arbeitsdienst
Mitglieder zwischen 18 und 60 Jahren haben 3 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr zu leisten.
Bei Nicht-Teilnahme werden pro Stunde 6,50 € in Rechnung gestellt.
Sonstige Gebühren
Mahngebühren: 5,00 €
Rücklastgebühren: nach Aufwand