Aufnahmeantrag
Bei Änderung der Kontoverbindung oder des Zahlers benötigen wir für den Beitragseinzug ein neues
Für Fragen wenden Sie Sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle.
Mitgliedsbeiträge
BeitragsgruppenStand 01.01.2015 | Monatsbeitrag | |
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 8,00 € | |
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Schüler, Azubis und Studenten über 18 Jahre gegen Nachweis! | 10,00 € | |
Erwachsene | 17,00 € | |
Familie I (1 Erwachsener mit eigenen bzw. im gleichem Haushalt lebenden Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 21,00 € | |
Familie II (2 Erwachsene Partner, im gleichen Haushalt lebend, mit eigenen bzw. im gleichen Haushalt lebenden Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 26,00 € | |
Seniorenbeitrag (Mitglieder über 65 Jahre) | 12,00 € | |
Förderbeitrag (passive Mitglieder, die weder an Kursen, am Training oder Spielbetrieb teilnehmen) | 12,00 € |
Hinweise und Informationen zum Aufnahmeantrag
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrags wird einmalig mit der ersten Beitragszahlung erhoben.
Beitragszahlung
Die Beiträge werden halbjährlich oder jährlich im Voraus per Lastschrift erhoben. Für die Richtigkeit der Kontoverbindungen ist das Mitglied zuständig. Änderungen sind der Geschäftsstelle mitzuteilen. Andernfalls sind Rücklastgebühren vom Mitglied zu tragen.
Mit Überschreiten der jeweiligen Altersgrenzen wird der Mitgliedsbeitrag zum 1. Januar des Folgejahres automatisch auf die nächste Beitragsgruppe angepasst. Der Förderbeitrag wird passiven Mitgliedern, die weder an Kursen, am Training oder Spielbetrieb teilnehmen, auf Antrag gewährt. Änderungen des Mitgliedsstatus in "Fördermitglied", "Schüler", "Azubi", "Student", etc. sind schriftlich (Email ausreichend) bis 4 Wochen zum Quartalsende der Geschäftsstelle zu melden. Die Änderung wird dann mit der nächsten Buchung gültig. Beim Versäumen dieser Frist wird die Änderung erst mit der übernächsten Buchung gültig.
Kündigungen / Austritte
Kündigungen sind generell mit einer Frist von 4 Wochen zum Halbjahr möglich.
Das austretende Mitglied hat seinen Beitrag noch bis zum 30.06. bzw. 31.12. zu entrichten.
Arbeitsdienst
Mitglieder zwischen 18 und 59 Jahren haben 3 Stunden Arbeitsdienst pro Jahr zu leisten. Bei Nicht-Teilnahme werden pro Stunde 8,00 € in Rechnung gestellt.
Sonstige Gebühren
Mahngebühren: 5,00 €
Rücklastgebühren: nach Aufwand